Vor jeder mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen sogenannten Sozialplan vereinbaren. Dieser Sozialplan stellt eine spezielle Betriebsvereinbarung dar und ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche der Arbeitnehmer infolge der Betriebsänderung erleidet. Der Abschluss eines Sozialplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Betriebsrat erzwungen werden. Gegenstand des Planes ist nicht das Ob, Wann oder Wie der Betriebsänderung. Diese Punkte sind Gegenstand eines Interessenausgleiches.

Der Sozialplan knüpft vielmehr an die Folgen der Betriebsänderung an und soll sie für die betroffenen Arbeitnehmer sozial verträglich gestalten.

Zum einen besteht die Funktion des Sozialplanes in einem Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Ausgleichsfunktion). Zum anderen soll er den von Entlassung betroffenen Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe bis zum neuen Arbeitsverhältnis oder dem Bezug einer gesetzlichen Rente verschaffen (Überleitungs- und Vorsorgefunktion). Die Regelungen in einem Sozialplan sind von jedem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich einklagbar.

Sofern Sie Mitglied des Betriebsrates sind und der Abschluss eines Sozialplanes in Ihrem Unternehmen beabsichtigt ist, sprechen Sie uns jederzeit unverbindlich an. Die Kanzlei Kaufmann Wiesbaden unterstützt Sie als Betriebsrat in den oftmals schwierigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und setzt die Interessen Ihrer Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber durch.

Sofern Sie ein von einem Sozialplan betroffener Arbeitnehmer sind, prüfen wir Ihre individuelle Situation umgehend und besprechen mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen. Viele Sozialpläne sind fehlerhaft. Nur durch fachmännischen Rat können Sie Ihre Rechte bewusst wahrnehmen.

Sofern Sie Arbeitgeber sind und eine Betriebsänderung beabsichtigen, steht Ihnen die Arbeitsrechtskanzlei mit Sitz in Wiesbaden, Koblenz und bei Frankfurt gerne mit ihrem umfangreichen Fachwissen und Verhandlungsgeschick zur Seite, um Ihre Interessen im Rahmen eines Interessenausgleiches und Sozialplanes objektiv und zielorientiert durchzusetzen.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Sozialplan

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