Als sogenannter Minijob werden geringfügige Beschäftigungen bis zu einem Monatslohn von 450,00 EUR gemäß § 8 Absatz 1 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) sowie Arbeitsverhältnisse, die sich in der Gleitzone zwischen einem Monatslohn von 450,01 EUR und 850,00 EUR gemäß § 20 Absatz 2 SGB IV bewegen, bezeichnet.

Wesentliches Merkmal ist, dass bei einem Minijob der Arbeitnehmer entweder gar keine Sozialversicherungsbeiträge (geringfügige Beschäftigung) oder, im Gegensatz zu den regulären Prozentsätzen, nur verringerte Sozialversicherungsbeiträge (Gleitzone) zu tragen hat.

Die arbeitsrechtliche Position des Arbeitnehmers unterscheidet sich bei einem Minijob in keiner Hinsicht von derjenigen in einem regulären Arbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass beide Parteien denselben arbeitsrechtlichen Regeln eines vollwertigen Arbeitsverhältnisses unterliegen. Der sogenannte Minijobber hat wie jeder andere Arbeitnehmer unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen, betriebliche Einmalzahlungen, den gesetzlichen Mindestlohn und Sozialleistungen.

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen jedoch nicht, dass die Beschäftigung innerhalb der Gleitzone heutzutage oftmals attraktiver ist als die geringfügige Beschäftigung. In der Gleitzone muss ein Arbeitgeber nämlich nur einen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von ca. 20% des Entgelts übernehmen, wohingegen dies im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung ein pauschaler Anteil von etwa 30% des Entgelts ist.

Der Arbeitnehmeranteil beginnt in der Gleitzone bei 4% bei einem Monatsverdienst ab 450,01 EUR und steigt linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von ca. 20% bei einem Monatsverdienst von 850,00 EUR an.

Sollten Sie als Arbeitnehmer einen Minijob anstreben oder derzeit als Minijobber beschäftigt sein, steht Ihnen die Arbeitsrechtskanzlei Wiesbaden jederzeit gerne bei Fragen oder Problemen mit Ihrem Arbeitgeber zur Seite.

Sollten Sie als Arbeitgeber beabsichtigen Minijobs in Ihrem Unternehmen einzuführen oder bereits Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijobs beschäftigen, helfen wir Ihnen dabei rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Interessen im Einklang mit geltenden Gesetzen umzusetzen.

Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Bei einem persönlichen Termin entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre konkrete Situation.

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