Als Abfindung bezeichnet man grundsätzlich eine einmalige außerplanmäßige Sonderzahlung von Geld, die ein Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung seines Arbeitsverhältnisses als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält. Als Arbeitsrechtskanlzei beraten wir Sie, egal ob Sie Arbeitnehmer, leitender Angestellter, freier Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Vorstand sind, rund um das Thema Abfindung.

Abfindungen sind regelmäßig im Rahmen von Kündigungen und Kündigungsschutzprozessen ein Thema. Viele gerichtliche Verfahren verfolgen das Ziel, einen Vergleich abzuschließen, der in erster Linie eine Abfindungszahlung beinhaltet und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflöst. Aus unserer praktischen Erfahrung mit dem Thema Abfindung ist uns bewusst, dass vielen Arbeitnehmern die taktischen Hintergründe zu diesem Thema nicht hinreichend bewusst sind und daher das bestehende Potential weder hinreichend erkannt, noch in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus sind in diesem Bereich auch steuerrechtliche und sozialrechtliche Auswirkungen einer Abfindung sowie die Auswirkungen auf die Zahlung eines etwaigen Arbeitslosengeldes nicht zu unterschätzen und bedürfen einer fachmännischen Beurteilung, um die eigenen Ziele ergebnisorientiert durchsetzen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie als Arbeitsrechtsanwälte in Wiesbaden, Koblenz und bei Frankfurt mit der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen rund um das Thema Abfindung. Wir vertreten Sie in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und helfen Ihnen Ihre Erwartungen realistisch umzusetzen. Rufen Sie uns gerne und unverbindlich an. Bei einem persönlichen Termin entwickeln wir dann gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Abfindung

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