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Mediation Vermittlung

Mediation wird in vielen Bereichen im privaten Bereich wie im Berufsalltag eingesetzt. Es handelt sich dabei um Vermittlung bzw. ein Vermittlungsverfahren, das im Wesentlichen auf einen konstruktiven und gemeinschaftlichen Umgang miteinander basiert. In vielen Fällen kann die Mediation ein alternativer Weg sein, um Konflikte zu lösen und konstruktiv Meinungsverschiedenheiten auszuräumen. Das wesentliche Ziel der Mediation ist möglichst eine Win-win-Situation für beide Konfliktparteien. Im Zuge einer Mediation erarbeiten beide Seiten mithilfe einer neutralen dritten Person die entsprechenden Lösungen. Der Mediator kann dabei z.B. auch für eine Mediation im Arbeitsrecht eingesetzt werden. Hierzu werden bestimmte Verhandlungstechniken und praktische Übungen angewandt, um die beiden Streitparteien zur Einigung zu bewegen.

Interessen der Konfliktparteien im Fokus

Bei der Mediation geht es um die Interessen beider Konfliktparteien. Der Mediator vermittelt dabei zwischen beiden Parteien und versucht, beide Interessenslagen herauszuarbeiten und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Außerdem kann der Mediation Rechtsanwalt etwa bei der Umsetzung der erarbeiteten Lösung helfen. Dazu muss sich der Mediator in beide Seiten hineinversetzen können und die wirtschaftlichen, privaten, sozialen Interessen beider Seiten in Einklang bringen. Wichtig ist dabei auch die Umgebung. Davon hängt der Erfolg der Mediation ab. Dazu gehören auch die Sitzordnung der Konfliktparteien und die Atmosphäre der Verhandlungen. Hierzulande ist die Mediation im Mediationsgesetz geregelt. Viele Rechtsanwälte haben sich auch auf das Thema Mediation als Alternative einer außergerichtlichen Einigung spezialisiert. Bei der Auswahl der Mediatoren gilt es nicht nur die Qualifikation, zu bedenken. Auch der Hintergrund, die Erfahrung und die Referenzen des neutralen Dritten sind wichtig, ebenso wichtig ist es, dass der Mediator sich z.B. mit der konkreten Thematik gut auskennt, etwa im Arbeitsrecht. Beide Seiten müssen dem Mediator vertrauen, damit die Mediation gelingt.

Mediation und Arbeitsrecht

Beim Thema Arbeitsrecht geht es bei der Mediation um Konflikte rund um Arbeitsverhältnisse. Das Mediationsverfahren kann dabei schnell und kostengünstig zu einer zufriedenstellenden Lösung für beide Seiten beitragen. Mediationen können etwa beim Thema Kündigung eingesetzt werden. Die Mediationsverfahren stammen übrigens ursprünglich aus den Vereinigten Staaten und sind dort weit verbreitet als Mittel der alternativen Konfliktbeilegung.

Mediation und Individualarbeitsrecht

Wenn bei einer Mediation Arbeitsrecht der Schwerpunkt ist, geht es z.B. um das Individualarbeitsrecht. Der Vorteil bei der Mediation ist grundsätzlich die hohe Einigungsquote, aber auch die Kostenersparnis und die Diskretion. Bei einem normalen Gerichtsverfahren wäre dies nicht der Fall. Mediationen werden also vor allem dann eingesetzt, wenn es um langfristige Beziehungen geht, etwa das Arbeitsverhältnis. Trotz Konflikt soll dies fortbestehen. Dabei haben beide Seiten oft das Interesse, das Verfahren oder den Konflikt nicht öffentlich werden zu lassen. Gerade wenn Führungskräfte betroffen sind, sollen die Konflikte in der Regel schnell und vertraulich unter Ausschluss der Öffentlichkeit gelöst werden. Im Übrigen haben viele Regelungen des Arbeitsrechts den Charakter einer Mediation. Hier wären etwa Güteverfahren des Arbeitsgerichtsgesetzes (§ 54 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) zu nennen oder auch Verfahren vor Ausschüssen für Streitigkeiten aus dem Berufsausbildungsgesetz (§111 Absatz 2 ArbGG).

Für ein Mediationsverfahren gilt es eine Vereinbarung abzuschließen. Diese Mediationsklauseln sorgen in der Regel für einen vorübergehenden Klageverzicht, bis die Mediation abgeschlossen ist. Hält sich eine Seite nicht an diese Vereinbarung und erhebt Klage, ist sie unzulässig. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass eine Seite dauerhaft unabdingbares Recht verliert. In einer Mediationsklausel sollte die Klageerhebung zugelassen werden, um etwa Ausschlussfristen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sowie gesetzliche Klagefristen einhalten zu können. Zudem kann ein Vorrang gesetzlicher außergerichtlicher Mediationsverfahren ermöglicht werden. Um Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden, sollte auch die Verjährung der strittigen Ansprüche gehemmt werden.

Mediation und Kollektivarbeitsrecht

Die Mediation kann neben dem Individualarbeitsrecht auch im Kollektivarbeitsrecht zum Einsatz kommen, also etwa im Tarifstreit bzw. Arbeitskampfrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Ultima-Ratio-Prinzip aufgestellt, demnach sind Arbeitskampfmaßnahmen nur zulässig, wenn alle anderen Mittel zur Verständigung ausgeschöpft wurden.

Bezüge zur Mediation gibt es auch im Betriebsverfassungsgesetz. Das Gesetz weist etwa der Einigungsstelle bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat die Aufgabe zu, diese zu schlichten. Auch das kann als Mediation betrachtet werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern tritt häufig der Betriebsrat als Vermittler, also als Mediator, auf. Ebenso bieten Beschwerdeverfahren nach §§84,85 BetrVG gute Chancen für Mediationsverfahren.

Mediative Führungskräfte

Für eine Mediation im Arbeitsrecht braucht es nicht immer einen professionellen Vermittler. Diese Aufgabe können mitunter auch Führungskräfte und Manager übernehmen, indem sie sich einen mediativen Führungsstil aneignen. Hierbei steht wieder der Konflikt im Mittelpunkt. Entsprechende Führungskräfte müssen daher in diesem Fall über ein gutes Verständnis für Konflikte, Konfliktwahrnehmung verfügen und Fähigkeiten zur Konfliktbearbeitung- und Bewältigung beherrschen. Hierbei ist es wichtig, dass die Führungskräfte die Konflikte als normal ansehen und damit rechnen, dass sie regelmäßig auftreten. Sie müssen dann vor allem die positiven Chancen im Streitfall sehen. Allerdings muss die Führungskraft auch davon ausgehen, dass die beiden Parteien fähig sind, den Konflikt inhaltlich selbst zu lösen. Dann ist es die Aufgabe des Vorgesetzten, in diesem Konflikt die zur Lösung förderlichen Rahmenbedingungen zu liefern und die Kommunikation zu moderieren. Dazu muss er, über verschiedene Moderations-, Visualisierungs-, Kreativitäts- und Kommunikationstechniken verfügen. Im Vordergrund für eine erfolgreiche Mediation steht in diesem Fall das aktive Zuhören.

Wir beraten Sie in der Region Wiesbaden und Mainz gern weiter zu diesem Thema.